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BGH v. 30.1.2024 - X ZR 135/22
Eine Unterrichtung über die Annullierung i.S.v. Art. 5 Abs. 1 Buchst. c Nr. i FluggastrechteVO setzt ein zielgerichtetes Tätigwerden des Luftfahrtunternehmens voraus. Eine Information über geänderte Flugzeiten, die dem Fluggast auf andere Weise oder von dritter Seite zugeht, kann allenfalls dann ausreichen, wenn sie hinreichend deutlich erkennen lässt, dass sie vom ausführenden Luftfahrtunternehmen stammt und dass dieses den gebuchten Flug nicht wie vorgesehen durchführen will.

OLG Bamberg v. 2.4.2024 - 1 W 12/24 e
Allein für das Einscannen von Dokumenten fällt seit der Neufassung der Nr. 7000 VV-RVG keine Vergütung mehr an, entschied das OLG Bamberg. Im konkreten Fall sei außerdem das Einscannen von über 6.000 Aktenseiten nicht mit dem Grundsatz der sparsamen Prozessführung vereinbar gewesen. Der Anwalt hätte vielmehr von der Gegenseite das Übersenden der Unterlagen in digitalisierter Form verlangen müssen.

OLG Nürnberg v. 10.4.2024 - 4 U 2356/23
Das OLG Nürnberg hat die Berufung gegen ein klageabweisendes Urteil des LG Regensburg zurückgewiesen. Der Kläger hatte im Zivilrechtweg das Unterlassen des Zeitschlagens der Kirchenglocken begehrt. Jedoch sei die TA-Lärm eingehalten worden, urteilte das OLG. Zudem sei die Art und Weise des Glockenläutens zu berücksichtigen wie auch der Umstand, dass die Pfarrkirche sich schon seit über hundert Jahren dort befunden habe, als der Kläger in deren erkennbarer Nachbarschaft einzog.

BGH v. 10.4.2024 - VIII ZR 114/22
Bei drohenden schwerwiegenden Gesundheitsproblemen oder Lebensgefahr sind die Gerichte verfassungsrechtlich gehalten, ihre Entscheidung auf eine tragfähige Grundlage zu stellen, Beweisangeboten besonders sorgfältig nachzugehen und den hieraus resultierenden Gefahren bei der Abwägung der widerstreitenden Interessen hinreichend Rechnung zu tragen. Das in Art. 2 Abs. 2 GG enthaltene Gebot gilt unabhängig davon, ob der Unfähigkeit des Mieters, die Konfliktsituation angemessen zu bewältigen, Krankheitswert zukommt oder nicht, und dass die Schutzbedürftigkeit des Mieters nicht allein dadurch entfällt, dass er an der Behandlung seiner psychischen Erkrankung, aus der eine Suizidgefahr resultiert, nicht mitwirkt.

AG Hanau v. 19.2.2024 - 34 C 92/23
Das AG Hanau hat entschieden, dass einem Mieter von Wohnraum fristlos gekündigt werden kann, wenn dieser den Vermieter mit Wasser überschüttet. Dies rechtfertige eine fristlose Kündigung wegen Störung des Hausfriedens. Eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses sei dann für den Vermieter unzumutbar.

OLG Frankfurt a.M. v. 3.4.2024 - 7 UF 46/23
Eine Heimunterbringung zur Überwindung der Ablehnung eines Kindes gegenüber dem nicht-betreuenden Elternteil ist rechtswidrig. Das Familiengericht darf die Unterbringung des Kindes im Heim nicht allein deshalb anordnen, weil eine betreuende Mutter ihr Kind dahin beeinflusst, dass es den nicht betreuenden Vater nicht mehr sehen möchte und es deswegen zu einem Kontaktabbruch kommt. Die von dem Kind empfundene Ablehnung des nicht betreuenden Elternteils kann - wenn überhaupt - durch eine Heimunterbringung nicht ohne gravierende Verletzung des Grundrechts des Kindes auf freie Persönlichkeitsentwicklung überwunden werden. Die negativen Folgen dieser Grundrechtsverletzung überwiegen das berechtigte Umgangsinteresse des Vaters.

BGH v. 15.3.2024 - V ZR 115/22
Wird der Kaufpreis bei der Beurkundung eines Grundstückskaufvertrags in der Absicht, Steuern zu hinterziehen, niedriger angegeben als mündlich vereinbart (sog. Schwarzgeldabrede), ist der Vertrag in der Regel nicht nichtig. Die Erwägungen, die im Falle eines Verstoßes gegen § 1 SchwarzArbG zur Nichtigkeit des Dienst- oder Werkvertrags führen, sind auf Schwarzgeldabreden im Rahmen von Grundstückskaufverträgen nicht übertragbar (Abgrenzung zu BGH v. 1.8.2013 - VII ZR 6/13).

BGH v. 4.4.2024 - III ZR 38/23
Der in § 1 Abs. 1 GOÄ beschriebene Anwendungsbereich setzt nicht voraus, dass Vertragspartner des Patienten ein Arzt ist, sondern dass die Vergütung für die beruflichen Leistungen eines Arztes geltend gemacht wird. Die GOÄ findet deshalb auch dann Anwendung, wenn der Behandlungsvertrag mit einer juristischen Person, z.B. einem Krankenhausträger, abgeschlossen wird und ambulante Leistungen durch Ärzte erbracht werden, die lediglich im Rahmen eines Anstellungs- oder Beamtenverhältnisses in der Erfüllung ihrer eigenen Dienstaufgaben tätig werden und selbst mit dem Patienten keine Vertragsbeziehung eingehen.

EuGH, C-650/22: Schlussanträge des Generalanwalts vom 30.4.2024
Laut Generalanwalt Szpunar könnten sich bestimmte Regeln der FIFA über den Transfer von Spielern als unionsrechtswidrig erweisen. Diese Regeln seien einschränkenden Charakters und ließen sich nur unter bestimmten Umständen rechtfertigen.

BGH v. 13.3.2024 - XII ZB 243/23
In der Berücksichtigung einer vom Unterhaltsschuldner getragenen Gesamtschuld bei der Bemessung des Kindesunterhalts kann regelmäßig keine anderweitige Bestimmung gesehen werden, die Ausgleichsansprüche zwischen den Ehegatten nach § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB ausschließt.

OLG München v. 24.4.2024, 34 U 2306/23 e
Unerbetene, belästigende oder betrügerische Anrufe können grundsätzlich schon deshalb nicht gerade auf Scraping-Vorfälle zurückgeführt werden, weil davon regelmäßig auch Personen, deren Daten nicht gescrapet wurden, in vergleichbarer Weise betroffen sind. Es ist allgemein und auch den Senatsmitgliedern aus eigener Erfahrung – bekannt, dass Personen, die keine sozialen Netzwerke nutzen, ebenfalls derartige Anrufe erhalten.

OLG Dresden v. 18.4.2024 - 4 U 67/24
Eine vorsätzliche Obliegenheitsverletzung wegen der Falschbeantwortung einer Antragsfrage (hier: zur Abgabe einer Vermögensauskunft) liegt auch dann vor, wenn der Versicherungsnehmer diese falsch beantwortet, weil er den erfragten Umstand für unerheblich hält. Die Berufung auf Treu und Glauben trotz einer arglistigen Täuschung durch den Versicherungsnehmer kommt nur dann in Betracht, wenn die Täuschung nur einen geringen Teil des versicherten Schadens betrifft und weitere Billigkeitsmomente zugunsten des Versicherungsnehmers zu berücksichtigen sind.

OLG Celle v. 8.4.2024 - 6 U 28/23
Auch ein elektronisches Dokument eines Einzelanwalts muss bei Übermittlung aus dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach eine einfache Signatur durch Wiedergabe des Namens am Ende des Textes enthalten. Eine eindeutige Zuordnung wird auch nicht dadurch hergestellt, dass im Briefkopf der Kanzlei nur ein Rechtsanwalt genannt ist.

BGH v. 26.3.2024 - VIII ZR 89/23
Der BGH hat sich vorliegend mit der Verletzung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) durch die Nichteinholung eines Sachverständigengutachtens aufgrund der Inanspruchnahme eigener Sachkunde des Gerichts im Rahmen der Schadensschätzung befasst.

BGH v. 17.4.2024 - IV ZR 91/23
Der IV. Zivilsenat des BGH hält daran fest, dass für das äußere Bild eines Einbruchdiebstahls die festgestellten Spuren nicht in dem Sinne stimmig sein müssen, dass sie zweifelsfrei auf einen Einbruch schließen lassen (vgl. BGH v. 8.4.2015 - IV ZR 171/13, VersR 2015, 710 Rn. 22). Insbesondere müssen nicht sämtliche typischerweise auftretenden Spuren vorhanden sein.

AG Hamburg v. 19.4.2024 - 49 C 373/23
Die Übertragung des Eigentums an einem Mietobjekt im Rahmen der Auseinandersetzung einer Kommanditgesellschaft auf einen Kommanditisten führt nach § 566 Abs. 1 BGB zu einem Wechsel der Vermieterstellung (Abgrenzung zu BGH-Beschl. v. 9.1.2019 - VIII ZB 26/17). Auf den Fall des § 566 Abs. 1 BGB ist § 727 Abs. 1 ZPO jedenfalls analog anwendbar.

BGH v. 21.2.2024 - XII ZB 401/23
Voraussetzung für die Verhängung eines Ordnungsmittels nach § 89 FamFG ist eine Umgangsregelung mit vollstreckungsfähigem Inhalt, mithin eine nach Art, Ort und Zeit erschöpfende, hinreichend bestimmte und konkrete Regelung des Umgangsrechts. Einer Umgangsregelung, durch die der Umgang auf einen bestimmten Rhythmus festgelegt wird oder dem umgangsberechtigten Elternteil bestimmte Umgangszeiten zugewiesen werden, ist nicht mit für eine Vollstreckung hinreichender Deutlichkeit zu entnehmen, dass sich der Umgangsberechtigte eines Umgangs mit dem Kind in der übrigen Zeit zu enthalten hat. Ein solches Gebot muss sich stets ausdrücklich und eindeutig aus der Umgangsregelung ergeben und von dem nach § 89 Abs. 2 FamFG zu erteilenden Hinweis umfasst sein, um taugliche Grundlage für die Anordnung eines Ordnungsmittels zu sein.

Aktuell in der VersR
Rechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit Verträgen, an denen Dritte beteiligt werden, sind mehrdimensional und komplex. Eine solche Komplexität offenbart sich auch bei Lebensversicherungsverträgen. Dieser Beitrag soll aufzeigen, welche Möglichkeiten die Erben haben, um den endgültigen Erwerb der Versicherungsleistung beim bezugsberechtigten Dritten zu verhindern. Es sollen insbesondere Missverständnisse ausgeräumt werden, die sich in der Literatur verbreitet haben.

AG München v. 18.4.2024 - 275 C 20050/23
Das AG München hat in einem Rechtsstreit um Ansprüche auf Rückerstattung aus einem Reisevertrag eine Klage auf Zahlung von 4.000 € abgewiesen. Die Stornierungsgebühren seien in dieser Höhe rechtswirksam entstanden. Der Kläger hatte sich darauf berufen, seine Reise nur versehentlich storniert zu haben. Dies hielt das AG jedoch für nicht glaubwürdig, da die Stornierung im Internet einen komplizierten Prozess in fünf Schritten voraussetze.

BGH v. 6.3.2024 - XII ZB 408/23
Der BGH hat sich zum Verschulden eines Rechtsanwalts geäußert, der ein vermeintlich verfrüht eingelegtes Rechtsmittel wieder zurückgenommen und dadurch die Rechtsmittelfrist versäumt hatte. Dieser habe die Beschwerdefrist nicht unverschuldet versäumt, selbst wenn das Gericht einen unzutreffenden rechtlichen Standpunkt eingenommen habe in Bezug auf die Wirksamkeit der Zustellung des Ausgangsbeschlusses. Dies hätte den Anwalt nicht dazu veranlassen dürfen, seine bereits eingelegte Beschwerde zurückzunehmen. Denn wenn die Rechtslage zweifelhaft sei, müsse der Anwalt den sicheren Weg wählen.

OLG Frankfurt a.M. v. 4.4.2024 - 6 UF 204/23
Eine in Abwesenheit eines Ehepartners in Afghanistan geschlossene sog. Handschuh-Ehe widerspricht nicht dem ordre public. Das gilt jedenfalls dann, wenn keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass für den Willen der Eheschließung selbst eine Stellvertretung vorliegt.

OLG Hamm v. 9.1.2024 - 4 WF 156/23
Zwar spricht der Wortlaut des § 87 Abs. 2 FamFG nur von der Zustellung des Beschlusses und erwähnt den Vergleich als Vollstreckungstitel nicht. Der Wortlaut des § 87 Abs. 2 FamFG ist aber aufgrund eines gesetzgeberischen Versehens zu eng gefasst und die Norm daher analog auch auf gerichtlich protokollierte Vergleiche anzuwenden.

BGH v. 20.3.2024 - XII ZB 506/23
Der verfahrenskostenhilfebedürftige Rechtsmittelführer ist auch dann unverschuldet an der rechtzeitigen Einlegung des Rechtsmittels gehindert, wenn er ein wegen bestehenden Anwaltszwangs unzulässiges persönliches Rechtsmittel eingelegt und dafür Verfahrenskostenhilfe beantragt hat. Das Rechtsmittelgericht hat auch in diesem Fall zunächst über die beantragte Verfahrenskostenhilfe zu entscheiden, bevor es das Rechtsmittel als unzulässig verwirft (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 10.1.2024 - XII ZB 510/23, MDR 2024, 391). Der BGH hat sich vorliegend auch mit der Verpflichtung des Beschwerdegerichts befasst, den Beschwerdeführer darauf hinzuweisen, dass der von ihm gestellte Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für die Beschwerde unvollständig ist und er innerhalb der Beschwerdefrist eine Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf dem amtlichen Vordruck einreichen müsse (im Anschluss an BGH Beschluss vom 27.8.2019 - VI ZB 32/18, FamRZ 2019, 2015).

BGH v. 12.3.2024 - XI ZR 159/23
Der Darlehensgeber soll durch die vorzeitige Rückzahlung des Darlehenskapitals und die Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung im wirtschaftlichen Ergebnis so gestellt werden, wie er stünde, wenn das Darlehen für den ursprünglich vereinbarten Festschreibungszeitraum fortgeführt und mit Zinsen bedient worden wäre. Der mit der Aktiv-Passiv-Methode berechnete Zinsverschlechterungsschaden umfasst daher auch die bei einer laufzeitkongruenten Wiederanlage in Hypothekenpfandbriefen anfallenden negativen Renditen.

BGH v. 5.3.2024 - XI ZR 107/22
Macht der Zahler gegen den Zahlungsdienstleister einen Anspruch aus § 675u Satz 2 BGB in der vom 31.10.2009 bis zum 12.1.2018 geltenden Fassung (a.F.) geltend und ist die Autorisierung des in Rede stehenden Zahlungsvorgangs durch den Zahler streitig, trägt nach dem in § 675w BGB a.F. zum Ausdruck kommenden Rechtsgedanken der Zahlungsdienstleister die Beweislast für die Autorisierung, unabhängig davon, ob der Zahlungsvorgang auf dem Einsatz eines Zahlungs(authentifizierungs)instruments mit personalisierten Sicherheitsmerkmalen beruht.

BGH v. 23.3.2024 - V ZR 111/23
Weder Verfahrensfehler in erster Instanz noch die Wahrung von Verfahrensgrundrechten eröffnen die Möglichkeit zur Einlegung einer Anschlussberufung nach Ablauf der Anschlussberufungsfrist gem. § 524 Abs. 2 Satz 2 ZPO (Anschluss an BGH, Beschluss vom 25. Januar 2022 - VIII ZR 359/20, BGHZ 232, 284 Rn. 37 ff.). Die Umstellung von einem Grenzscheidungsantrag (§ 920 BGB) auf einen Grenzfeststellungsantrag stellt keine Klageerweiterung (§ 264 Nr. 2 ZPO) dar, wenn der Kläger seinen Anträgen jeweils denselben Grenzverlauf zugrunde legt. Für eine solche Änderung des Klageantrags in der Berufungsinstanz bedarf es weder der Einlegung einer Anschlussberufung nach § 524 ZPO noch der Einhaltung der Voraussetzungen des § 533 ZPO.

BGH v. 7.3.2024 - I ZR 83/23
Von einem rechtsmissbräuchlichen Abmahnverhalten ist auszugehen, wenn sich der Gläubiger bei Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs überwiegend von sachfremden Gesichtspunkten leiten lässt. Ohne Hinzutreten weiterer Indizien kann dies regelmäßig nicht allein deshalb angenommen werden, weil der Gläubiger die geltend gemachten Unterlassungsansprüche in einer Vielzahl von Fällen trotz ausgebliebener Unterwerfungserklärungen der Schuldner nicht gerichtlich weiterverfolgt hat.

OLG Hamm v. 18.3.2024 - 18 U 80/23
Eine Anwendung der §§ 656a ff. BGB auf Objekte mit mehreren Wohnungseigentumseinheiten unter dem Begriff „Wohnung“ scheidet aus. Im Rahmen der Prüfung, ob ein Objekt als „Einfamilienhaus“ i.S.d. §§ 656a ff. BGB zu qualifizieren ist, ist darauf abzustellen, ob eine Nutzung des Gesamtobjekts durch die Mitglieder eines einzigen Haushalts nach der Aufteilung des Gebäudes und dessen sonstigen Eigenschaften unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung objektiv angelegt ist.

LG Lübeck v. 13.12.2023 - 6 O 206/22
Im Streit um das Erbe hatte das LG Lübeck den Willen der Verstorbenen zu ermitteln. Dabei bezog es ein maschinell geschriebenes Dokument in die Auslegung des letzten Willens mit ein. Das maschinell geschriebene Dokument stelle zwar selbst kein gültiges Testament dar, könne aber zur Interpretation des handschriftlichen Testaments herangezogen werden.

LG Paderborn v. 6.3.2024 - 1 S 72/22
Durch die Durchfeuchtung der Wände ist die Tauglichkeit der Mietsache gemindert. Nach der BGH-Rechtsprechung haben zudem massive Durchfeuchtungen von Innen- und Außenwänden von Mietwohnungen erhebliche nachteilige Auswirkungen auf Wohnkomfort, Gesundheit und den optischen Eindruck. Massive Durchfeuchtungen der Innen- und Außenwände müssten deshalb weder in Wohnungs- noch in Teileigentumseinheiten hingenommen werden, und zwar auch dann nicht, wenn gesundheitsschädlicher Schimmel (noch) nicht aufgetreten ist.

BGH v. 14.3.2024 - V ZB 2/23
Die Glaubhaftmachung der vorübergehenden Unmöglichkeit der Einreichung eines Schriftsatzes als elektronisches Dokument bedarf einer aus sich heraus verständlichen, geschlossenen Schilderung der tatsächlichen Abläufe oder Umstände. Hieran fehlt es, wenn die glaubhaft gemachten Tatsachen jedenfalls auch den Schluss zulassen, dass die Unmöglichkeit nicht auf technischen, sondern auf in der Person des Einreichers liegenden Gründen beruht (im Anschluss an BGH v. 17.1.2024 - XII ZB 88/23).

OLG Celle v. 2.4.2024 - 5 W 10/24
§ 21 Abs. 2 TTDSG beinhaltet eine spezialgesetzliche Anspruchsgrundlage für eine Auskunftspflicht des Betreibers einer (Arbeitgeber-)Bewertungsplattform gegenüber den Betroffenen von Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Zar kam es im vorliegenden Fall im Ergebnis nicht darauf an, was an sich einer Zulassung der Rechtsbeschwerde entgegenstehen würde. Aber angesichts dessen, dass Verfahren nach § 21 Abs. 2 TTDSG aller Vermutung nach zukünftig eine große oder zumindest größere praktische Bedeutung haben werden, erschien es als sinnvoll und geboten, dass der BGH die diesbezüglich geltenden Grundsätze klarstellt.

BVerfG v. 10.4.2024 - 1 BvR 2279/23
Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde eines Bankiers nicht zur Entscheidung angenommen, mit der sich dieser gegen die Abweisung seiner Klage auf Unterlassung der wörtlichen Wiedergabe von Auszügen aus seinen beschlagnahmten Tagebüchern wendet.

OLG Hamm v. 6.3.2024 - 12 U 127/22
Ist ein Zivilgericht aufgrund von Indizien davon überzeugt, dass die Parteien eine sog. Ohne-Rechnung-Abrede getroffen haben, hat es die daraus folgende Nichtigkeit gem. § 134 BGB i.V.m. § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG auch dann von Amts wegen zu berücksichtigen, wenn die Parteien übereinstimmend vortragen, eine solche Abrede habe es nicht gegeben. Die Dispositionsmaxime des Zivilrechts findet in den Fällen ihre Grenze, in denen die Parteien gemeinsam vorsätzlich gegen das Verbot des § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG verstoßen. Die Folgen können nicht durch übereinstimmenden wahrheitswidrigen Parteivortrag umgangen werden.

OLG Karlsruhe v. 28.3.2024 - 14 W 104/23 (Wx)
Macht der teilende Eigentümer noch als Mitglied der Eigentümergemeinschaft von der in der Teilungserklärung vorgesehenen Befugnis zur Zuweisung eines Sondernutzungsrechts an Gemeinschaftsflächen zu einer Wohnungseigentumseinheit Gebrauch, hat das Grundbuchamt durch Auslegung der Teilungserklärung zu ermitteln, ob die Bewilligungsberechtigung des teilenden Eigentümers trotz zwischenzeitlichen Ausscheidens aus der Eigentümergemeinschaft fortwirkt, bis das Sondernutzungsrecht zu Gunsten des Erwerbers des Sondernutzungsrechts im Grundbuch eingetragen und verdinglicht ist.

LG Hagen v. 13.3.2024 - 8 O 282/23
Nach dem Prinzip des Vorbehalts des Gesetzes bedarf es im Rahmen der Eingriffsverwaltung für jede nachteilige Maßnahme einer gesetzlichen Eingriffsgrundlage, von der sowohl formell als auch materiell rechtmäßig Gebrauch gemacht worden sein muss. So kann es durchaus zur Pflicht der Feuerwehr gehören, vor gewaltsamer Öffnung einer klemmenden Heckklappe eines Taxis zur Befreiung eines Fahrgastes den Eigentümer des Fahrzeuges zu kontaktieren.

LG Hanau v. 22.11.2023 - 2 S 35/22
Eine Nutzungsentschädigung für die Weiterbenutzung der Mietsache fällt nur dann an, wenn der Vermieter den Willen zur Rücknahme hat. Das LG Hanau hat entschieden, dass einem Vermieter gegen den Mieter für die Zeit, in welcher dieser ihm die Wohnung nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurückgibt, nur dann ein Anspruch auf die gesetzlich angeordnete Nutzungsentschädigung zusteht, wenn er auch einen Rücknahmewillen hat.

OLG Oldenburg v. 16.4.2024 - 13 U 59/23 u.a.
Dass nicht allen Nutzerinnen und Nutzern, die von einem Facebook-Datenleck betroffen sind, automatisch ein Schadenersatzanspruch zugesprochen werden kann, zeigen nun erste Entscheidungen des OLG Oldenburg. Der auf den Datenschutz spezialisierte Senat hat drei von gegenwärtig über 100 am OLG anhängigen Berufungen aus diesem Komplex als unbegründet zurückgewiesen und damit die klagabweisenden Urteile der LG bestätigt.

AG Trier v. 22.3.2024 - 7 C 347/23
Nehmen die Vertragsparteien bei einem Gebrauchtwagenkauf im Vertragstext auf den Bericht eines „Gebrauchtwagenchecks“ Bezug und wird daneben die Gewährleistung ausgeschlossen, ist grundsätzlich nicht von einer Beschaffenheitsvereinbarung dahingehend auszugehen, dass das Fahrzeug abgesehen von den im Bericht genannten Mängeln keine weiteren besitzt.

BGH v. 15.3.2024 - V ZR 224/22
Die Verjährungsfrist für synallagmatisch verbundene Ansprüche aus einem Vertragsverhältnis beginnt erst mit der Fälligkeit des jeweiligen Anspruchs. Für den Anspruch des Käufers auf Eigentumsverschaffung an einem Grundstück, der nach den vertraglichen Bedingungen nicht sofort fällig ist, beginnt die Verjährungsfrist nicht schon mit Vertragsschluss, sondern erst mit der Fälligkeit. Erst dann ist der Eigentumsverschaffungsanspruch i.S.v. § 200 BGB entstanden.