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BVerfG v. 10.4.2024 - 1 BvR 2279/23
Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde eines Bankiers nicht zur Entscheidung angenommen, mit der sich dieser gegen die Abweisung seiner Klage auf Unterlassung der wörtlichen Wiedergabe von Auszügen aus seinen beschlagnahmten Tagebüchern wendet.

OLG Hamm v. 6.3.2024 - 12 U 127/22
Ist ein Zivilgericht aufgrund von Indizien davon überzeugt, dass die Parteien eine sog. Ohne-Rechnung-Abrede getroffen haben, hat es die daraus folgende Nichtigkeit gem. § 134 BGB i.V.m. § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG auch dann von Amts wegen zu berücksichtigen, wenn die Parteien übereinstimmend vortragen, eine solche Abrede habe es nicht gegeben. Die Dispositionsmaxime des Zivilrechts findet in den Fällen ihre Grenze, in denen die Parteien gemeinsam vorsätzlich gegen das Verbot des § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG verstoßen. Die Folgen können nicht durch übereinstimmenden wahrheitswidrigen Parteivortrag umgangen werden.

OLG Karlsruhe v. 28.3.2024 - 14 W 104/23 (Wx)
Macht der teilende Eigentümer noch als Mitglied der Eigentümergemeinschaft von der in der Teilungserklärung vorgesehenen Befugnis zur Zuweisung eines Sondernutzungsrechts an Gemeinschaftsflächen zu einer Wohnungseigentumseinheit Gebrauch, hat das Grundbuchamt durch Auslegung der Teilungserklärung zu ermitteln, ob die Bewilligungsberechtigung des teilenden Eigentümers trotz zwischenzeitlichen Ausscheidens aus der Eigentümergemeinschaft fortwirkt, bis das Sondernutzungsrecht zu Gunsten des Erwerbers des Sondernutzungsrechts im Grundbuch eingetragen und verdinglicht ist.

LG Hagen v. 13.3.2024 - 8 O 282/23
Nach dem Prinzip des Vorbehalts des Gesetzes bedarf es im Rahmen der Eingriffsverwaltung für jede nachteilige Maßnahme einer gesetzlichen Eingriffsgrundlage, von der sowohl formell als auch materiell rechtmäßig Gebrauch gemacht worden sein muss. So kann es durchaus zur Pflicht der Feuerwehr gehören, vor gewaltsamer Öffnung einer klemmenden Heckklappe eines Taxis zur Befreiung eines Fahrgastes den Eigentümer des Fahrzeuges zu kontaktieren.

LG Hanau v. 22.11.2023 - 2 S 35/22
Eine Nutzungsentschädigung für die Weiterbenutzung der Mietsache fällt nur dann an, wenn der Vermieter den Willen zur Rücknahme hat. Das LG Hanau hat entschieden, dass einem Vermieter gegen den Mieter für die Zeit, in welcher dieser ihm die Wohnung nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurückgibt, nur dann ein Anspruch auf die gesetzlich angeordnete Nutzungsentschädigung zusteht, wenn er auch einen Rücknahmewillen hat.

OLG Oldenburg v. 16.4.2024 - 13 U 59/23 u.a.
Dass nicht allen Nutzerinnen und Nutzern, die von einem Facebook-Datenleck betroffen sind, automatisch ein Schadenersatzanspruch zugesprochen werden kann, zeigen nun erste Entscheidungen des OLG Oldenburg. Der auf den Datenschutz spezialisierte Senat hat drei von gegenwärtig über 100 am OLG anhängigen Berufungen aus diesem Komplex als unbegründet zurückgewiesen und damit die klagabweisenden Urteile der LG bestätigt.

AG Trier v. 22.3.2024 - 7 C 347/23
Nehmen die Vertragsparteien bei einem Gebrauchtwagenkauf im Vertragstext auf den Bericht eines „Gebrauchtwagenchecks“ Bezug und wird daneben die Gewährleistung ausgeschlossen, ist grundsätzlich nicht von einer Beschaffenheitsvereinbarung dahingehend auszugehen, dass das Fahrzeug abgesehen von den im Bericht genannten Mängeln keine weiteren besitzt.

BGH v. 15.3.2024 - V ZR 224/22
Die Verjährungsfrist für synallagmatisch verbundene Ansprüche aus einem Vertragsverhältnis beginnt erst mit der Fälligkeit des jeweiligen Anspruchs. Für den Anspruch des Käufers auf Eigentumsverschaffung an einem Grundstück, der nach den vertraglichen Bedingungen nicht sofort fällig ist, beginnt die Verjährungsfrist nicht schon mit Vertragsschluss, sondern erst mit der Fälligkeit. Erst dann ist der Eigentumsverschaffungsanspruch i.S.v. § 200 BGB entstanden.

OLG Stuttgart v. 11.4.2024 - 2 U 196/22
Das Ergebnis, dass eine Klausel bei einer bestimmten, hier nicht gegebenen Vertragsgestaltung zulässig sein kann, führt nicht dazu, dass die Unterlassungsklage abzuweisen wäre. Dies würde die Rechtsschutzmöglichkeiten eines Verbraucherverbandes gegen eine unzulässige Klauselverwendung unterlaufen.

BGH v. 7.3.2024 - V ZB 46/23
Weder der einzelne Stellplatz innerhalb einer Doppelstockgarage ("Duplexparker") noch der einzelne Stellplatz auf einem Parkpalettensystem ("Palettenparker") ist nach § 3 Abs. 2 Satz 2 WEG a.F. sondereigentumsfähig. Nach der Neuregelung für Stellplätze in § 3 Abs. 1 Satz 2 WEG kann auch an den einzelnen Stellplätzen in Doppelstockgaragen Sondereigentum begründet werden. Stellplätze auf Parkpaletten sind jedenfalls dann sondereigentumsfähig, wenn ein bestimmter Palettenstellplatz zum alleinigen Gebrauch fest zugewiesen wird.

Aktuell in der VersR
Vernachlässigte Fragen im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die katholische Kirche wegen Missbrauchstaten.

BGH v. 26.3.2024 - VIII ZR 22/24
Einem Antrag auf Herabsetzung der nach dem Berufungsurteil zur Abwendung der Zwangsvollstreckung zu leistenden Sicherheit durch das Revisionsgericht fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage. Bei einem Antrag auf Abänderung der Art einer gerichtlich angeordneten Sicherheitsleistung - hier nach § 711 Satz 2, § 709 Satz 2 ZPO - ist das Revisionsgericht nur ausnahmsweise zuständig, wenn das an sich zuständige Instanzgericht den Antrag ohne Sachentscheidung in unanfechtbarer Weise zu Ungunsten des Antragstellers beschieden hat und eine besondere Eilbedürftigkeit besteht.

BGH v. 12.3.2024 - VI ZR 280/22
Der BGH hat die mit Urteilen vom 16.1.2024 - VI ZR 253/22 und VI ZR 239/22 fortentwickelten Grundsätze zum Werkstattrisiko auf überhöhte Kostenansätze eines Sachverständigen übertragen, den der Geschädigte mit der Begutachtung seines Fahrzeugs zur Ermittlung des unfallbedingten Schadens beauftragt hat.

LG Gera v. 7.3.2024 - 7 T 336/23
Auch bei der Kündigung einer Wohnung ist nur ausnahmsweise den Wünschen des Betreuten nicht zu entsprechen, soweit die Person des Betreuten oder dessen Vermögen hierdurch erheblich gefährdet würde und der Betreute diese Gefahr aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann oder dies dem Betreuer nicht zuzumuten ist, § 1821 Abs. 3 BGB i.V.m. § 1833 Abs. 1 S. 1 BGB.

OLG Frankfurt a.M. v. 28.3.2024 - 1 UF 160/23
Die Annahme der Trennung der Eheleute erfordert ein der räumlichen Situation entsprechendes Höchstmaß der Trennung. Verbleibende Gemeinsamkeiten in Form gemeinsamer Mahlzeiten, der Vornahme von Erledigungen und Einkäufen für den anderen stehen der Trennung nicht entgegen, wenn sie sich als unwesentlich darstellen. Dies gilt auch für einen freundschaftlichen, anständigen und vernünftigen Umgang der Ehegatten miteinander, insbesondere, wenn gemeinsame Kinder im Haushalt leben. Das OLG Frankfurt a.M. hat der Beschwerde einer Ehefrau auf Feststellung eines früheren Trennungszeitpunkts Recht gegeben.

BGH v. 21.3.2024 - I ZR 185/22
§ 656c Abs. 1 Satz 1 BGB gestattet die sukzessive Doppelbeauftragung des Maklers in der Weise, dass zunächst mit einer Partei des Hauptvertrags eine Provision in Höhe der Hälfte der intendierten Gesamtprovision vereinbart wird und anschließend mit der anderen Partei eine Provision in Höhe der restlichen Hälfte. Im Anwendungsbereich des § 656c BGB ist der Makler gegenüber dem Kunden nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) verpflichtet, über alle Umstände Auskunft zu erteilen, die für die Entstehung und das Fortbestehen des Provisionsanspruchs von Bedeutung sind. Dem Maklerkunden kann im Falle der von § 656c BGB regulierten Doppeltätigkeit des Maklers diesem gegenüber gem. § 810 Fall 2 BGB ein Anspruch auf Vorlage des mit dem anderen Maklerkunden abgeschlossenen Maklervertrags zustehen.

OLG Stuttgart v. 8.4.2024 - 15 WF 16/24
Zwar ist der Senat der Ansicht, dass es im Rahmen des Umgangsverfahrens nicht darauf ankommen kann, ob es sich um Umgangsverfahren vor und nach Rechtskraft der Scheidung handelt, da der Verordnung ein weiter Begriff „desselben Anspruchs“ zugrunde liegt. Allerdings besteht eine vorrangige Zuständigkeit polnischer Gerichte weder aus den nationalen polnischen Zuständigkeitsvorschriften noch aus der erlassenen Sicherungsverfügung.

BGH v. 6.3.2024 - XII ZB 159/23
Der BGH hat sich vorliegend mit den Voraussetzungen einer Ehegatteninnengesellschaft befasst (im Anschluss an BGH v. 3.2.2016 - XII ZR 29/13, FamRZ 2016, 965). Für das Zustandekommen einer solchen Ehegatteninnengesellschaft durch konkludenten Vertragsschluss kommt es maßgeblich darauf an, welche Zielvorstellungen die Ehegatten mit einer Vermögensbildung verfolgen, insbesondere ob sie mit ihrer Tätigkeit einen über die bloße Verwirklichung der ehelichen Lebensgemeinschaft hinausgehenden Zweck erreichen wollen, und ob ihrem Tun die Vorstellung zugrunde liegt, dass das gemeinsam geschaffene Vermögen wirtschaftlich betrachtet nicht nur dem formal Berechtigten, sondern auch dem anderen Ehegatten zustehen soll.

EuGH, C 109/23: Schlussanträge des Generalanwalts vom 11.4.2024
Die notarielle Beurkundung eines Kaufvertrags über Immobiliareigentum einer in Russland niedergelassenen juristischen Person fällt nicht unter das in der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, vorgesehene Verbot. Dies gilt jedenfalls dann, wenn sich die juristische Person nach dieser Verordnung an Transaktionen beteiligen darf und die Beurkundung nicht durch eine Rechtsberatung ergänzt wird.

Aktuell in der MDR

Mit der Novellierung der ZPO zum 1.1.2002 ist an die Stelle des § 525 ZPO a.F., nach dem der Rechtsstreit in der Berufungsinstanz „von neuem verhandelt“ wurde, § 529 ZPO getreten. § 529 Abs. 1 ZPO bestimmt, dass das Berufungsgericht seiner die vom Gericht des ersten Rechtszuges festgestellten Tatsachen zugrunde zu legen hat, soweit nicht konkrete Anhaltspunkte Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen begründen und deshalb eine erneute Feststellung gebieten, sowie neue Tatsachen, soweit deren Berücksichtigung zulässig ist. Der folgende Beitrag setzt sich anhand zwei aktuellen BGH-Entscheidungen mit der Frage auseinander, inwieweit die Vorstellungen des Gesetzgebers der ZPO-Reform zur Prüfungskompetenz für erstinstanzliche Tatsachenfeststellungen in der forensischen Praxis umgesetzt worden sind.

BGH v. 10.4.2024 - VIII ZR 161/23
Der Verkäufer eines fast 40 Jahre alten Fahrzeugs kann sich nicht mit Erfolg auf einen vertraglich vereinbarten allgemeinen Gewährleistungsausschluss berufen, wenn er mit dem Käufer zugleich vereinbart hat, dass die in dem Fahrzeug befindliche Klimaanlage einwandfrei funktioniere, und der Käufer nunmehr Mängelrechte wegen eines Defekts der Klimaanlage geltend macht.

OLG Saarbrücken v. 15.3.2024, 3 U 7/24
Hat der Geschädigte den vom Sachverständigen in Rechnung gestellten Betrag gezahlt, kann dieser Aufwand bei der Schadensschätzung nach § 287 ZPO auch dann ein Indiz für die Bestimmung des zur Herstellung "erforderlichen" Betrages i.S.v. § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB sein, wenn der Geschädigte mit dem Sachverständigen keine Preisvereinbarung getroffen hat.

BGH v. 9.2.2024 - V ZR 6/23
Auch in einer verwalterlosen Zweiergemeinschaft können jedenfalls auf Beeinträchtigungen des gemeinschaftlichen Eigentums bezogene Unterlassungs- oder Beseitigungsansprüche (hier: Unterlassung einer zweckwidrigen Nutzung) nur von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und nicht im Wege der actio pro socio von einem einzelnen Wohnungseigentümer geltend gemacht werden.

OLG München v. 3.4.2024, 25 U 2275/23 e
Will ein Versicherungsnehmer die Prämienberechnung im Verfahren wirksam bestreiten, muss er seiner sekundären Darlegungslast nachgekommen. Hierfür reicht es nicht, wenn er vorprozessual und im Verlauf des Rechtsstreits lediglich wiederholt ankündigt, er sei bereit, die gefahrerheblichen Umstände mitzuteilen. Das Gericht muss ihn nicht auf seine sekundäre Darlegungslast hinweisen.

OLG Frankfurt a.M. v. 1.2.2024 - 1 UF 75/22
Ein Kennenlernen über eine Dating-Plattform allein begründet keine schwerwiegenden Zweifel gegen die gesetzliche Vaterschaftsvermutung wegen Verdachts des Mehrverkehrs.

BVerfG v. 9.4.2023 - 1 BvR 2017/21
Die gesetzliche Regelung über das Recht des leiblichen Vaters, die rechtliche Vaterschaft eines anderen Mannes für sein Kind anzufechten, ist mit dem Grundgesetz unvereinbar. Sie trägt dem Elterngrundrecht leiblicher Väter nicht hinreichend Rechnung. Diese gehören zu den Eltern i.S.v. Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG und können sich auf das Elterngrundrecht ebenso wie die rechtlichen Eltern des Kindes berufen. Die für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärte Regelung in § 1600 Abs. 2, Abs. 3 Satz 1 BGB über die Vaterschaftsanfechtung bleibt bis zu einer Neuregelung durch den Gesetzgeber, längstens bis zum 30.6.2025, in Kraft.

LG Lübeck v. 7.3.2024 - 14 S 92/21
Stellt sich nach dem Kauf eines Tieres heraus, dass es krank ist, muss man dem Verkäufer Gelegenheit geben, selbst tätig zu werden. Geht man direkt selbst zum Tierarzt, bekommt man die Kosten nur ersetzt, wenn ein Notfall vorlag.

LG Lübeck v. 28.3.2024 - 14 S 117/22
Die Kammer ging hinsichtlich der durch den Beklagten erklärten Aufrechnung davon aus, dass sie nach §§ 389, 215 BGB ein teilweises Erlöschen der klägerischen Forderung bewirkt hat, obwohl der Beklagte vor Eintritt der Verjährung seiner Ansprüche nicht gegenüber den Klägern zum Ausdruck gebracht hatte, dass er i.S.v. § 249 Abs. 2 BGB Zahlung von den Klägern verlangte. In dieser entscheidungserheblichen Rechtsfrage weicht die Kammer von der Rechtsprechung des KG Berlin ab (Urt. v. 2.12.2019, Az. 8 U 104/17).

OLG Saarbrücken v. 8.3.2024 - 3 U 22/23
Das OLG Saarbrücken hat sich vorliegend mit der Frage eines Verdienstausfallschadens und der Schadensminderungspflicht eines mitarbeitenden GmbH-Gesellschafters befasst.

AG Düsseldorf v. 26.2.2024 - 37 C 158/22
Bei der Frage des Ob des Schmerzensgelds ist das Vorverhalten des Geschädigten zu berücksichtigen. Ein Schmerzensgeld kann insbesondere dann ganz entfallen, wenn die Auseinandersetzung, aus der die Verletzung folgte, vom Geschädigten erheblich mit provoziert wurde, sodass dem Geschädigten ein gewichtiges Mitverschulden nach § 254 BGB zur Last fällt.

AG Hannover v. 30.1.2024 - 510 C 7814/23
Muss der Verkäufer einer Schlafzimmereinrichtung einschließlich Bett und Matratze unaufgefordert über den Härtegrad der Matratze aufklären und beraten? Das AG Hannover hat diese Fragen verneint. Das Gericht entschied, dass ein Verkäufer im Grundsatz nur dann über den Härtegrad einer Matratze aufklären und beraten muss, wenn der Käufer danach fragt.

OLG Hamburg v. 14.3.2024 - 15 U 132/22
Hinsichtlich der Frage, ob zwischen Fluggastrechteportalen und von deren Angeboten erfassten Fluggesellschaften ein konkretes Wettbewerbsverhältnis besteht, liegt eine Divergenz in der obergerichtlichen Rechtsprechung vor. Infolgedessen wurde insoweit die Revision zugelassen. Für die Zulassung der Revision auch im Hinblick auf die von der Klägerin hilfsweise geltend gemachten äußerungsrechtlichen Ansprüche nach allgemeinem Zivil- bzw. Deliktsrecht bestand hingegen kein Anlass.

LG Frankenthal v. 19.3.2024 - 6 S 12/23
Im Rahmen der tatrichterlichen Schadensschätzung nach § 287 ZPO ist die Kammer für den hiesigen Einzelfall zu der Überzeugung gelangt, dass die Zugrundelegung eines Faktors von 100 als angemessen zu erachten ist. Die Kammer ging dabei zunächst von der Prämisse aus, dass Filme aufgrund eines größeren Nutzerkreises häufiger geteilt werden als Computerspiele, weshalb grundsätzlich ein Faktor heranzuziehen ist, der größer als 50 ist. Ein Faktor von 200 oder 400, wie dies bei Musiktiteln angenommen worden war, kam jedoch nicht in Betracht.

BGH v. 20.2.2024 - VIII ZR 238/22
Das Berufungsgericht darf eine Berufung nicht gem. § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO zurückweisen, ohne zuvor über den rechtzeitig eingegangenen Antrag des Berufungsführers auf Verlängerung der Frist zur Stellungnahme zum Hinweisbeschluss gem. § 522 Abs. 2 Satz 2 ZPO entschieden zu haben. Dem fristgerechten Eingang des Fristverlängerungsantrags bei Gericht steht es nicht entgegen, dass der betreffende Schriftsatz irrtümlich mit einem unzutreffenden Aktenzeichen versehen ist. Allein entscheidend ist, dass er vor Ablauf der gesetzten Frist in den Machtbereich des Gerichts gelangt ist.

OLG Frankfurt a.M. v. 1.3.2024 - 7 U 96/20
Stellt eine private Krankentagegeldversicherung die „Fluguntauglicheit“ der „Arbeitsunfähigkeit“ gleich, ist Krankentagegeld auch während der Dauer eines verpflichtenden behördlichen Prüfungsverfahrens bis zu dem Tag zu zahlen, an dem das Luftfahrtbundesamt die positive Feststellung der wiedererlangten Flugtauglichkeit trifft (entgegen OLG Köln, Urt. v. 17.12.2019 - 9 U 195/18).

BGH v. 6.3.2024 - VIII ZR 79/22
Eine formularmäßige Quotenabgeltungsklausel in einem Wohnraummietvertrag benachteiligt den Mieter nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unangemessen und ist daher unwirksam, weil sie von dem Mieter bei Vertragsschluss verlangt, zur Ermittlung der auf ihn bei Vertragsbeendigung zukommenden Kostenbelastung mehrere hypothetische Betrachtungen anzustellen, die eine sichere Einschätzung der tatsächlichen Kostenbelastung nicht zulassen (Bestätigung BGH v. 18.3.2015 - VIII ZR 242/13). Der BGH hat sich vorliegend zudem mit der Zulässigkeit der individualvertraglichen Vereinbarung einer Quotenabgeltungsklausel in einem Wohnraummietvertrag auseinandergesetzt.

BGH v. 15.2.2024 - V ZB 44/23
Die Rücknahme des Versteigerungsantrags nach § 29 ZVG ist als eine auf den Erlass des Aufhebungsbeschlusses gerichtete Prozesshandlung grundsätzlich bis zum Wirksamwerden des Aufhebungsbeschlusses widerruflich. Die mit der Rücknahme des Versteigerungsantrags bezweckte Verfahrensbeendigung tritt erst mit dem konstitutiv wirkenden Aufhebungsbeschluss ein.

OLG Braunschweig v. 19.3.2024 - 1 WF 28/24
Sofern ein Hinweis auf die Folgen des Ausbleibens zum Termin eine Differenzierung zwischen den gesetzlichen Folgen nach § 33 FamFG und denen nach § 34 FamFG nicht deutlich erkennen lässt, liegen die Voraussetzungen für die Festsetzung von Ordnungsgeld nach § 33 Abs. 3 Satz 1 FamFG nicht vor.

Aktuell in der MDR
Die Autoren des voraussichtlich Ende 2024 in 7. Aufl. erscheinenden Standardwerkes „Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 6. Aufl. 2021“ stellen im Anschluss an die Vorjahresberichte (Aktuelle Rechtsprechung zur Aufklärung des Patienten, MDR 2022, 1260 ff. und zu Diagnoseirrtum, Unterlassener Befunderhebung und Dokumentationsversäumnisse, MDR 2022, 1388) die aktuelle obergerichtliche Rechtsprechung zur „Aufklärung des Patienten“ und in einem in Kürze erscheinenden Folgebeitrag die aktuelle obergerichtliche Rechtsprechung zum Diagnoseirrtum, zur unterlassenen Befunderhebung, den Dokumentationsversäumnissen und den „Voll beherrschbaren Risiken“ dar.

LG Darmstadt v. 18.3.2024 - 18 O 7/24
Soweit die Beklagte darauf in Anspruch genommen wird, es zu unterlassen, als Mitglied des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft tätig zu werden, ist ein Gerichtsstand auch an dem Ort begründet, an dem sich die Beklagte als Vorsitzende des Aufsichtsrats geriert hat. Ein Antrag auf Terminsverlegung, der zu einer Verzögerung von drei Wochen führt, kann die Annahme einer fehlenden Dringlichkeit rechtfertigen.