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Deutscher Corporate Governance Kodex übergeben
Die im September eingesetzte Regierungskommission unter Leitung von Dr. Gerhard
Cromme hat am 26.2.2002 der Bundesministerin der Justiz, Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin,
den Deutschen Corporate Governance Kodex übergeben. Der Kodex soll die
in Deutschland geltenden Regeln für Unternehmensleitung und -überwachung
für Anleger transparent machen. Dadurch soll das Vertrauen internationaler
Investoren in die Unternehmensführung deutscher Gesellschaften gestärkt
und der Zugang der Unternehmen zu den internationalen Finanzmärkten verbessert
werden. Darüber hinaus enthält der Kodex eine Vielzahl von Empfehlungen
und Anregungen, beispielsweise zur Arbeit des Aufsichtsrats, zur Bildung von
Ausschüssen, zum Aktienbesitz von Organen oder zur Stellung des Abschlussprüfers.
Der Text des Kodex ist unter www.corporate-governance-code.de
abrufbar. Informationen dazu finden Sie auch unter www.bmj.bund.de.
Die Regierungskommission wird die Entwicklung der Corporate Governance weiterhin
verfolgen und mindestens einmal jährlich prüfen, ob für den Kodex
Anpassungsbedarf besteht.
Der Kodex basiert auf den Empfehlungen einer Regierungskommission gleichen
Namens unter Vorsitz von Prof. Dr. Dr. h.c. Theodor Baums, die am 10. Juli 2001
veröffentlicht wurden. Den Text dieses Berichtes finden Sie weiter unter
auf dieser Seite. Um direkt zum Bericht zu kommen, klicken Sie bitte hier.
Das Transparenz- und Publizitätsgesetz
Flankierend zu dem Deutschen Corporate Governance Kodex ist am 26.07.2002
das "Transparenz- und Publizitätsgesetz" in Kraft getreten.
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung können Sie als PDF-Datei (79
Seiten) unter http://www.bmj.bund.de/images/11313.pdf
herunterladen.
Das vom Bundestag beschlossene Gesetz können Sie als PDF-Datei (17
Seiten) unter http://www.bmj.bund.de/images/11464.pdf
herunterladen
Zur Förderung der Umsetzung des freiwilligen Corporate Governance Kodex
in den Unternehmen bedarf es einer Entsprechenserklärung, die Vorstand
und Aufsichtsrat verpflichtet, jährlich bekannt zu geben, inwieweit sie
sich an den Kodex halten wollen (sog. Comply-or-explain-Regelung) . Diese Erklärung
ist mit dem neuen Gesetz statuiert worden. Darüber hinaus greift das Gesetz
zahlreiche Empfehlungen der Regierungskommission Corporate Governance auf, die
vor allem die Rechtsstellung des Aufsichtsrats stärken. Das Gesetz trifft
außerdem Neuregelungen im Bereich von Rechnungslegung und Abschlussprüfung
und modernisiert das Konzernbilanzrecht. Literaturhinweis: Seibert, Das TransPuG,
NZG 2002, 608
Der Bericht der Regierungskommission unter Leitung von Prof. Dr. Dr. h.c.
Theodor Baums vom 10. Juli 2001 im Volltext:
Die einzelnen Dokumente des Berichts können Sie als PDF-Datei oder RTF-Datei
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A. Auftrag
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B. Die Kommissionsmitglieder
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C. Bericht des Vorsitzenden
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D. Kommissionsbericht
- Inhaltsverzeichnis
- Zusammenfassung der Empfehlungen
- Inhaltsübersicht
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Zusammenfassung der
Empfehlungen (english)
Erstes
Kapitel: Gesetzliche Regulierung und Corporate
Governance-Kodex
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I. Zwingendes
und nachgiebiges Aktienrecht
II. Corporate
Governance-Kodex für börsennotierte
Gesellschaften
Zweites Kapitel: Leitungsorgane
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I. Allgemeines
II. Vorstand
III. Der Aufsichtsrat
IV. Vorstand und Aufsichtsrat
Drittes
Kapitel: Aktionäre und Anleger
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I. Die Hauptversammlung
II. Aktionärsrechte und Anlegerschutz
Viertes
Kapitel: Unternehmensfinanzierung
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I. Allgemeines
II. Deregulierung
III. Neue Finanzierungs- und Gestaltungsinstrumente
Fünftes
Kapitel: Informationstechnologie und Publizität
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I. Informationstechnologie und Aktienrecht
II. Verbesserung der Unternehmenspublizität
Sechstes
Kapitel: Rechnungslegung und Prüfung
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I. Empfehlungen zur Rechnungslegung
II. Abschlußprüfung
III.Aufsichtsrat und Abschlußprüfung
IV.Gründungsprüfung
E. Fragenkatalog
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F. Sachverständige und Verbände
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Zusammenfassung der Empfehlungen in englischer Sprache/summary of recommendations
mit einem Vorwort des Kommissionsvorsitzenden
Prof. Dr. Dr. h.c. Theodor Baums und einer Presse-Erklärung
des Staatsministers beim Bundeskanzler Dr. Hans
Martin Bury anlässlich der Übergabe
des Berichts.
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