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 Deutsche Corporate Governance etabliert sich

Deutscher Corporate Governance Kodex übergeben

Die im September eingesetzte Regierungskommission unter Leitung von Dr. Gerhard Cromme hat am 26.2.2002 der Bundesministerin der Justiz, Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin, den Deutschen Corporate Governance Kodex übergeben. Der Kodex soll die in Deutschland geltenden Regeln für Unternehmensleitung und -überwachung für Anleger transparent machen. Dadurch soll das Vertrauen internationaler Investoren in die Unternehmensführung deutscher Gesellschaften gestärkt und der Zugang der Unternehmen zu den internationalen Finanzmärkten verbessert werden. Darüber hinaus enthält der Kodex eine Vielzahl von Empfehlungen und Anregungen, beispielsweise zur Arbeit des Aufsichtsrats, zur Bildung von Ausschüssen, zum Aktienbesitz von Organen oder zur Stellung des Abschlussprüfers.

Der Text des Kodex ist unter www.corporate-governance-code.de abrufbar. Informationen dazu finden Sie auch unter www.bmj.bund.de.

Die Regierungskommission wird die Entwicklung der Corporate Governance weiterhin verfolgen und mindestens einmal jährlich prüfen, ob für den Kodex Anpassungsbedarf besteht.

Der Kodex basiert auf den Empfehlungen einer Regierungskommission gleichen Namens unter Vorsitz von Prof. Dr. Dr. h.c. Theodor Baums, die am 10. Juli 2001 veröffentlicht wurden. Den Text dieses Berichtes finden Sie weiter unter auf dieser Seite. Um direkt zum Bericht zu kommen, klicken Sie bitte hier.


Das Transparenz- und Publizitätsgesetz

Flankierend zu dem Deutschen Corporate Governance Kodex ist am 26.07.2002 das "Transparenz- und Publizitätsgesetz" in Kraft getreten. Den Gesetzentwurf der Bundesregierung können Sie als PDF-Datei (79 Seiten) unter http://www.bmj.bund.de/images/11313.pdf herunterladen.
Das vom Bundestag beschlossene Gesetz können Sie als PDF-Datei (17 Seiten) unter http://www.bmj.bund.de/images/11464.pdf herunterladen

Zur Förderung der Umsetzung des freiwilligen Corporate Governance Kodex in den Unternehmen bedarf es einer Entsprechenserklärung, die Vorstand und Aufsichtsrat verpflichtet, jährlich bekannt zu geben, inwieweit sie sich an den Kodex halten wollen (sog. Comply-or-explain-Regelung) . Diese Erklärung ist mit dem neuen Gesetz statuiert worden. Darüber hinaus greift das Gesetz zahlreiche Empfehlungen der Regierungskommission Corporate Governance auf, die vor allem die Rechtsstellung des Aufsichtsrats stärken. Das Gesetz trifft außerdem Neuregelungen im Bereich von Rechnungslegung und Abschlussprüfung und modernisiert das Konzernbilanzrecht. Literaturhinweis: Seibert, Das TransPuG, NZG 2002, 608



Der Bericht der Regierungskommission unter Leitung von Prof. Dr. Dr. h.c. Theodor Baums vom 10. Juli 2001 im Volltext:
Die einzelnen Dokumente des Berichts können Sie als PDF-Datei oder RTF-Datei herunterladen, indem Sie auf den entsprechenden Link in der folgenden Inhaltsübersicht klicken. Sollte Ihr Browser zum Anzeigen von PDF-Dokumenten nicht in der Lage sein, so installieren Sie bitte das Programm Acrobat Reader von Adobe auf Ihrem Rechner. Es ist kostenlos hier erhältlich.

A.   Auftrag
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B.   Die Kommissionsmitglieder 
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C.   Bericht des Vorsitzenden
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D.   Kommissionsbericht

  1. Inhaltsverzeichnis
  2. Zusammenfassung der Empfehlungen
  3. Inhaltsübersicht

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Zusammenfassung der Empfehlungen (english)

Erstes Kapitel: Gesetzliche Regulierung und Corporate Governance-Kodex
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I.       Zwingendes und nachgiebiges Aktienrecht

II.      Corporate Governance-Kodex für börsennotierte
Gesellschaften

Zweites Kapitel: Leitungsorgane
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I.    Allgemeines

II.   Vorstand

III.   Der Aufsichtsrat

IV.  Vorstand und Aufsichtsrat

Drittes Kapitel: Aktionäre und Anleger
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I.    Die Hauptversammlung

II.   Aktionärsrechte und Anlegerschutz

Viertes Kapitel: Unternehmensfinanzierung
(als RTF-Datei herunterladen, als PDF-Datei herunterladen)

I.    Allgemeines

II.   Deregulierung

III.  Neue Finanzierungs- und Gestaltungsinstrumente

Fünftes Kapitel: Informationstechnologie und Publizität
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I.    Informationstechnologie und Aktienrecht

II.   Verbesserung der Unternehmenspublizität    

Sechstes Kapitel: Rechnungslegung und Prüfung
(als RTF-Datei herunterladen, als PDF-Datei herunterladen)

I.  Empfehlungen zur Rechnungslegung

II. Abschlußprüfung

III.Aufsichtsrat und Abschlußprüfung

IV.Gründungsprüfung

E.    Fragenkatalog
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F.    Sachverständige und Verbände
(als RTF-Datei herunterladen, als PDF-Datei herunterladen)


Zusammenfassung der Empfehlungen in englischer Sprache/summary of recommendations


mit einem Vorwort des Kommissionsvorsitzenden Prof. Dr. Dr. h.c. Theodor Baums und einer Presse-Erklärung des Staatsministers beim Bundeskanzler Dr. Hans Martin Bury anlässlich der Übergabe des Berichts.
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