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 MDR - Die Themen 14/10

RiOLG, RiBayObLG a.D. Dr. Michael J. Schmid
Prozessvertretungsbefugnis des WEG-Verwalters

Zu den noch nicht endgültig gelösten Problemen nach der WEG-Reform gehört die Frage, wieweit die gesetzliche Vertretungsbefugnis des Verwalters in Prozessen gegen die Wohnungseigentümer reicht. Betroffen sind nicht nur die Wohnungseigentümer, sondern auch außenstehende Dritte, die gemäß § 43 Nr. 5 WEG gegen Wohnungseigentümer klagen und sich über den Umfang der Vertretungsmacht des Verwalters klar sein müssen. S. 781 

RiBGH Roland Wendt
Neuere Rechtsprechung zur Rechtsschutzversicherung

Roland Wendt schließt an seine in der MDR 2006, 132 ff., 481 ff. und MDR 2008, 717 ff., 902 ff. ,1129 ff. veröffentlichten Betrachtungen zur RSV-Judikatur an. In einem der nächsten Hefte folgen Ausführungen zu den Themen „Risikobegrenzungen“ und „Obliegenheitsverletzungen“. S. 786


RiOLG Guido Kirchhoff#
Die Beweiswürdigung von Zeugenaussagen

Im Rahmen der Beweiswürdigung verbleiben oftmals Zweifel an einer Zeugenaussage. Diese Zweifel können entweder konkret an Einzelheiten festgemacht werden oder ergeben sich aus der Gesamtsituation. Guido Kirchhoff erläutert Kriterien zur Beurteilung einer Zeugenaussage und gibt Formulierungshilfen für eine Beweislastentscheidung. 791 


Aus der Rechtsprechung
BGH – Betriebskostenabrechnung BGH – Schädigung von Kapitalanlegern BGH – Krankheitsunterhalt
Urt. v. 28.4.2010 – VIII ZR 263/09

Der Vermieter kann die Abrechnung der Betriebskosten auch nur einem von mehreren Mietern gegenüber vornehmen. S. 798

Urt. v. 9.2.2010 – XI ZR 93/09

Ein ausländischer Broker haftet für Schädigungshandlungen des inländischen Terminoptionsvermittlers, wenn er diesem ohne Überprüfung seines Geschäftsmodells den unkontrollierten Zugang zu ausländischen Börsen eröffnet. S. 807

Urt. v. 28.4.2010 – XII ZR 141/08

Der BGH nimmt Stellung zur Befristung des nachehelichen Krankheitsunterhalts im Fall der Klage des Sozialhilfeträgers auf rückständigen und laufenden Unterhalt aus übergegangenem Recht. S. 811


 
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