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 MDR - Die Themen 22/10

RA Dr. Harald Kollrus
Darlehen als Gegenstand der Deckungsanfechtung

Gerät ein Bankkunde in Insolvenz, führt dies nicht selten zur Benachteiligung der anderen Gläubiger und bietet Anlass zur Anfechtung. Harald Kollrus untersucht einzelne – praxisrelevante – Bankprodukte im Hinblick auf ihre Anfechtbarkeit als kongruente oder inkongruente Deckung (§§ 130, 131 InsO). S. 1289 

RA Rüdiger Martis
Kaufrechtlicher Nacherfüllungsanspruch

Will der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern, Schadensersatz neben der Leistung bzw. statt der Leistung oder den Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen, muss er dem Verkäufer grundsätzlich eine Frist zur Nacherfüllung, nach seiner Wahl Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache, setzen. Rüdiger Martis gibt einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung zur Geltendmachung dieser Sekundärrechte. S. 1293


RiOLG Hans-Joachim Wolf/Ref. Claudia Lecking
Geltendmachung von Kindesunterhalt durch einen Elternteil

Im familiengerichtlichen Verfahren zeigen sich immer wieder Probleme in Fällen, in denen ein Elternteil gegen den anderen Unterhaltsansprüche des gemeinsamen Kindes geltend machen will, insbesondere bei Getrenntleben der Eltern. Hans-Joachim Wolf und Claudia Lecking zeigen die Voraussetzung und Folgen der Geltendmachung auf. 1299 


Aus der Rechtsprechung
BGH – Kündigung wegen diffamierenden Behauptungen BGH – Verlängerung des Betreuungsunterhalts BGH – Insolvenzanfechtung
Urt. v. 15..2010 – XII ZR 881/08

Bei einem gewerblichen Mietverhältnis kann der Mieter fristlos kündigen, wenn der Vermieter gegenüber Dritten geschäftsschädigende Behauptungen aufstellt. S. 1304

Urt. v. 15.9.2010 – XII ZR 20/09

Im Rahmen der Billigkeitsentscheidung über eine Verlängerung des Betreuungsunterhalts aus kindbezogenen Gründen ist stets zu untersuchen, ob und inwieweit die Kindesbetreuung auf andere Weise gesichert werden kann. S. 1327

Urt. v. 1.7.2010 – IX ZR 58/09

Auch im Zusammenhang mit güterrechtlichen Eheverträgen wird ein Gläubigerbenachteiligungsvorsatz und die Kenntnis des anderen Teils hiervon widerleglich vermutet. S. 1347


 
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